AGB
Geschäftsbedingungen
der Firma Thorsten Arnhold Das Arnis / Mehlmeisel
- Vertragsverhältnis
Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung der Firma Thorsten Arnhold Das Arnis mit dem Kunden (einheitliche Bezeichnung für Besteller, Veranstalter, Gast usw.) mündlich oder schriftlich zustande. Eine einseitige Lösung des Gastaufnahmevertrages ohne Zustimmung der Firma Thorsten Arnhold Das Arnis ist nicht möglich. Nur diese Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil; etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen des Hotel-, Gaststätten- und Freizeitbereichs der Firma Thorsten Arnhold Das Arnis; und gelten insbesondere für die Überlassung von Hotelzimmern, Konferenz-, Banketträumen und anderen Räumlichkeiten / Flächen der Firma Thorsten Arnhold Das Arnis sowie dem angeschlossenen Freizeitbereich. Die Firma Thorsten Arnhold Das Arnis kann vom Kunden und / oder von Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlangen. Bei Buchungen von Übernachtungen, Banketts, Veranstaltungen und insbesondere bei Gruppenreisen obliegt es der Firma Thorsten Arnhold Das Arnis ein angemessenes Deposit bis zu 50 % des vereinbarten Preises zu verlangen. Eine Unter- oder Weitervermietung bedarf der schriftlichen Einwilligung der Firma Thorsten Arnhold Das Arnis.
- Preise
Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Diese sind in der Auftragsbestätigung genannt. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als 3 Monate, ist die Firma Thorsten Arnhold Das Arnis berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen. Für langfristig vereinbarte Tagungen/Veranstaltungen/Logis ist spätestens 4 Wochen vor dem gebuchten Termin ein Deposit in Höhe von 50 % an die Firma Thorsten Arnhold Das Arnis zu leisten. Ansonsten gelten unsere AGB – Zahlungs- und Stornofristen.
Falls ein Mindestumsatz vereinbart worden ist und dieser nicht erreicht wird, kann die Firma Thorsten Arnhold Das Arnis 60 % des Differenzbetrages als entgangenen Gewinn verlangen, sofern nicht der Kunde einen niedrigeren oder die Firma Thorsten Arnhold Das Arnis einen höheren entgangenen Gewinn nachweist.
Ausnahmen zu dieser Regelung werden in Pauschalvereinbarungen/Firmenverträgen, die sich über mindestens 12 Monate beziehen müssen, geregelt. Diese Verträge sind jährlich neu auszuhandeln.
- Rücktritt
Bei abgeschlossenen Hotelaufnahmeverträgen, von denen der Kunde einseitig ohne Stornokosten nur bis zu einem vereinbarten Optionstermin schriftlich Rücktritt vom Vertrag erklären kann, erlischt das Rücktrittsrecht auf für den Kunden, der Reiseveranstalter ist – wenn nicht innerhalb der in der Reservierung genannten Frist der Rücktritt schriftlich gegenüber der Firma Thorsten Arnhold Das Arnis erklärt wurde. Ist durch die Firma Thorsten Arnhold Das Arnis keine Frist genannt, kann der Rücktritt spätestens einen Monat vor Beginn der Leistungserbringung (schriftlich bei der Firma Thorsten Arnhold Das Arnis eingehend) erklärt werden.
Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger, von der Firma Thorsten Arnhold Das Arnis nicht zu vertretenden Hinderungsgründe, insbesondere solche außerhalb der Einfluss Sphäre die Firma Thorsten Arnhold Das Arnis, behält sich die Firma Thorsten Arnhold Das Arnis das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Gast Ersatzansprüche zustehen. Selbstverständlich wird die Firma Thorsten Arnhold Das Arnis, einen geeigneten Ersatz beibringen.
Nimmt der Gast das bestellte Zimmer nicht in Anspruch, ohne dieses rechtzeitig zu stornieren, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Gesamtpreises des 1. Reisetages inkl. der 1. Übernachtung verpflichtet; abzüglich der ersparten Aufwendungen, ohne dass es auf den Grund der Veränderung ankommt. Die Höhe der ersparten Aufwendungen betragen im Allgemeinen 20 % der Übernachtungskosten inkl. Frühstücksbuffet, bei Halbpension 30 % und bei Vollpension 40 % des vereinbarten Übernachtungspreises.
Bei Gruppenreisen gelten folgende Stornierungsbedingungen:
Logis bis 10 Personen:
- bis 3 Tage vor Anreise kostenfrei
- bis 1 Tag vor Anreise 80 % des vereinbarten Gesamtpreises des 1. Reisetages inkl. der 1 Übernachtung
- am Anreisetag voller Gesamtpreis des 1. Reisetages inkl. der 1. Übernachtung
Logis ab 11 Personen:
- bis 21 Tage vor Anreise kostenfrei
- bis 14 Tage vor Anreise kostenfrei, falls weniger als 50 % der Gruppenteilnehmer stornieren, darüber hinaus 50 % des vereinbarten Gesamtpreises des 1. Reisetages inkl. der 1. Übernachtung
- bis 3 Tage vor Anreise 80 % des vereinbarten Gesamtpreises des 1. Reisetages inkl. der 1. Übernachtung
- unter 3 Tage vor Anreise voller Gesamtpreis des 1. Reisetages inkl. der 1. Übernachtung und 80 % für die weiteren Tage, wenn die gebuchte Leistung nicht anderweitig verkauft werden kann
Logis ab 20 Personen:
- bis 90 Tage vor Anreise kostenfrei
- bis 21 Tage vor Anreise kostenfrei, falls weniger als 50 % der Gruppenteilnehmer stornieren, darüber hinaus 50 % des vereinbarten Gesamtpreises des 1. Reisetages inkl. der 1. Übernachtung
- bis 3 Tage vor Anreise 80 % des vereinbarten Gesamtpreises des 1. Reisetages inkl. der 1. Übernachtung
- unter 3 Tage vor Anreise voller Gesamtpreis des 1. Reisetages inkl. der 1. Übernachtung und 80 % für die weiteren Tage, wenn die gebuchte Leistung nicht anderweitig verkauft werden kann
Im Übrigen bleiben Schadenersatzforderungen bei Ausfall im Gastronomie- wie Beherbergungsbereich gem. §§ 288, 289 BGB (Verzugszinsen) davon unberührt und unterliegen der Entscheidung der Firma Thorsten Arnhold Das Arnis.
In allen Fällen bleibt der Gast der Nachweis eines niedrigeren, der Firma Thorsten Arnhold Das Arnis, der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Für alle Leistungen hat der Kunde der Firma Thorsten Arnhold Das Arnis die Namen der Teilnehmer spätestens 5 Werktage (120 Stunden) vor dem Termin der Leistungserbringung mitzuteilen. Kommen weniger Teilnehmer als vereinbart und hat der Kunde nicht spätestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn diese schriftlich storniert, hat der Kunde nach der vertraglich vereinbarten Teilnehmeranzahl Zahlung zu leisten. Kommen mehr Teilnehmer, wird gemäß der tatsächlichen Teilnehmerzahl abgerechnet und die vertraglich vereinbarten Konditionen finden automatisch auch für diese Teilnehmer Anwendung.
Folgende Stornierungsfristen für Veranstaltungen und die Nutzung der Einrichtungen des Freizeitbereichs gelten:
- bis 20 Tage vor Veranstaltung kostenfrei, wenn die Firma Thorsten Arnhold Das Arnis vermieten kann
- bis 15 Tage vor Veranstaltung voller Gesamtpreis, es sei denn, die Firma Thorsten Arnhold Das Arnis kann anderweitig vermieten
- bis 8 Tage vor Veranstaltung voller Gesamtpreis zzgl. von 10 % des entgangenen Umsatzes (im Zweifel Mindestmenüpreis Bankett x Zahl der angemeldeten Personen)
- unter 8 Tagen vor Veranstaltung voller Gesamtpreis zzgl. Ersatz von 20 % des entgangenen Umsatzes (im Zweifel Mindestmenüpreis Bankett x Zahl der angemeldeten Personen).
Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt auch in diesem Falle dem Veranstalter, der Nachweis eines höheren Schadens der Firma Thorsten Arnhold Das Arnis vorbehalten. Auch hier gilt, dass Veranstaltungen, die über Mitternacht fortdauern, durch die Firma Thorsten Arnhold Das Arnis, falls nicht anders vereinbart, auf Grund Einzelnachweis abgerechnet werden. Sonderleistungen, die infolge der Absage nutzlos werden, sind ebenfalls zu vergüten. Der Veranstalter hat für Verluste oder Beschädigungen, die durch ihn selbst, seine Mitarbeiter, sonstige Hilfskräfte sowie durch Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind, einzustehen. Es obliegt dem Veranstalter, entsprechende Versicherungen abzuschließen, die Firma Thorsten Arnhold Das Arnis kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen.
4.
Die Firma Thorsten Arnhold Das Arnis ist bemüht, Weckaufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auszuführen.
Zu Händen des Kunden bestimmte Nachrichten-, Post- und Warensendungen werden mit dieser Sorgfalt behandelt. Die Firma Thorsten Arnhold Das Arnis übernimmt die Aufbewahrung auf Zeit, Zustellung und auf Wunsch gegen Entgelt, die Nachsendung derselben.
Jedwede Haftung der Firma Thorsten Arnhold Das Arnis für derartige Leistungen ist ausgeschlossen.
Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Die Firma Thorsten Arnhold Das Arnis bewahrt die Sachen 6 Monate gem. gesetzlicher Regelungen auf und kann dafür eine angemessene Gebühr berechnen. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben bzw. dürfen von der Firma Thorsten Arnhold Das Arnis versteigert werden.
- Parkplatz
Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Objektparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht der Firma Thorsten Arnhold Das Arnis. Die Firma Thorsten Arnhold Das Arnis haftet nur für unmittelbare Schäden am Fahrzeug, die auf einen bei der Überlassung der Parkfläche bereits bestehenden Mangel des Parkplatzes zurückzuführen sind, höchstens jedoch bis zum versicherungsrechtlich relevanten Zeitwert des Fahrzeugs. Der Schaden muss spätestens bei Verlassen des Grundstücks gegenüber der Firma Thorsten Arnhold Das Arnis geltend gemacht werden.
- Sorgfaltspflicht
Die Firma Thorsten Arnhold Das Arnis haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Firma Thorsten Arnhold Das Arnis auftreten, wird sich die Firma generell und auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unabhängig von bisherigen Regelungen und den §§ 701 ff. BGB haftet die Firma Thorsten Arnhold Das Arnis nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Verwahrung bedarf vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung, Aufrechnung, Minderung oder Zurückhaltung und sind für den Kunden nur bei unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Eine etwaige Haftung der Firma Thorsten Arnhold Das Arnis ist, abgesehen von den §§ 701 ff. BGB, betragsmäßig auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises beschränkt. Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche des Kunden beträgt 6 Monate, gerechnet ab Beendigung des Vertrages. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten der Firma Thorsten Arnhold Das Arnis auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung, positiver Vertragsverletzungen und unerlaubter Handlungen.
- Höhere Gewalt
Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik, territorial unüblicher Unwetter z.B. extremer Hagelschlag oder ähnliches) oder sonstiger, von der Firma Thorsten Arnhold Das Arnis nicht zu vertretender Minderungsgründe oder die Firma Thorsten Arnhold Das Arnis beeinträchtigender Umstände (z.B. Rufgefährdung, insbesondere solcher außerhalb der Einfluss-Sphäre der Firma Thorsten Arnhold Das Arnis) behält sich die Firma das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden ein Anspruch z.B. auf Schadensersatz zusteht.
- sonstige Schäden
Für Beschädigungen oder Verluste, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Kunde der Firma Thorsten Arnhold Das Arnis, sofern nicht der Schaden im Verantwortungsbereich der Firma liegt oder durch einen Dritten verursacht wurde und der Dritte auch tatsächlich Ersatz leistet, was jeweils vom Kunden nachzuweisen ist.
- zusätzliche Dekorationen
Die Anbringung von Dekorationsmaterial oder ähnlichem sowie die Nutzung von Flächen der Firma Thorsten Arnhold Das Arnis außerhalb der angemieteten Räume z.B. zu Ausstellungszwecken, bedürfen der schriftlichen Einwilligung der Firma und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. Diese und sonstige vom Kunden eingebrachten Gegenstände müssen den örtlichen feuerpolizeilichen und sonstigen Vorschriften entsprechen. Wenn sie nicht sofort, spätestens jedoch innerhalb von 12 Stunden nach Ende der Veranstaltung abgeholt werden, erfolgt eine Lagerung in der Firma Thorsten Arnhold Das Arnis, für die eine angemessene Vergütung, mindestens in Höhe der Mietkosten für den benutzten Raum, vom Kunden geschuldet wird. Vom Kunden zurückgelassener Müll in erheblicher Menge kann auf Kosten des Kunden von der Firma Thorsten Arnhold Das Arnis entsorgt werden.
- behördliche Erlaubnisse
Die für eine Veranstaltung notwendigen behördlichen Genehmigungen / Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Die für die Veranstaltungen an Dritte zu erbringenden Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer usw., sind vom Kunden unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten, sofern im Leistungsvertrag mit der Firma Thorsten Arnhold Das Arnis nicht andres vereinbart worden ist.
- Zusatzbeschaffungen
Soweit die Firma Thorsten Arnhold Das Arnis für den Kunden technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Derselbige haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtungen und stellt die Firma Thorsten Arnhold Das Arnis von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.
- zusätzliche gastronomische Leistungen (Bistro)
Der Kunde darf eigene Speisen und Getränke zum Selbstverzehr in die Firma Thorsten Arnhold Das Arnis grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen kann darüber eine Ausnahmevereinbarung getroffen werden, jedoch wird zumindest eine Servicegebühr bzw. Korkengeld berechnet.
- Öffentlichkeitswirksamkeit
Der Kunde verpflichtet sich, die Firma Thorsten Arnhold Das Arnis unverzüglich unaufgefordert, jedoch vor Vertragsabschluss, darüber aufzuklären, dass die Leistungserbringung und/oder die Veranstaltung, sei es aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters, geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder im negativen Fall Belange der Firma Thorsten Arnhold Das Arnis zu beeinträchtigen. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zur Firma Thorsten Arnhold Das Arnis aufweisen und/oder die bspw. Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung der Firma Thorsten Arnhold Das Arnis. Verletzt der Kunde diese Aufklärungspflicht oder erfolgt eine Veröffentlichung ohne eine solche Einwilligung, hat die Firma Thorsten Arnhold Das Arnis das Recht, die Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall gelten hinsichtlich der Zahlung der Miete und sonstiger Leistungen die vorstehenden Regelungen.
- An- / Abreise
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Sie müssen am Abreisetag spätestens um 10:00 Uhr geträumt sein. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat die Firma Thorsten Arnhold Das Arnis das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch herleiten kann. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten diese in der Auftragsbestätigung zugesagt, aber nicht verfügbar sein, ist die Firma Thorsten Arnhold Das Arnis verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Haus oder in anderen Objekten zu bemühen.
- Zahlungsfrist
Nicht kalendermäßig fällige Rechnungen sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Verzug tritt mit dem Zugang der 1. Mahnung ein. Ab Verzugseintritt ist die Rechnung mit 4 % über dem Bundesbankdiskontsatz zu verzinsen, falls nicht die Firma Thorsten Arnhold Das Arnis einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Verzugsschaden nachweist. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr von 5,00 Euro geschuldet.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Zahlungsort ist für beide Seiten der Ort der Firma Thorsten Arnhold Das Arnis. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr nach Wahl der Firma Thorsten Arnhold Das Arnis der Firmensitz bzw. der Ort der Firma.
- Allgemeines und salvatorische Klausel
Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmunen dieses Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche wirksamen ersetzen, die den unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahekommen.